Urteil: Forenbetreiber haften nur eingeschränkt für Inhalte der Nutzer

Forenbetreiber stehen praktisch mit einem Bein vor Gericht. Immer wieder werden sie für Rechtsverstöße ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen. Ein Anlass: das Urheberrecht. Muss ein Forenbetreiber beispielsweise verhindern, dass Fotos unrechtmäßig hochgeladen werden? Oder reicht es, nach Kenntnisnahme eines solchen Verstoßes zu reagieren? Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil die Position der Forenbetreiber gestützt. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor.

(Zum Originalbeitrag von t3n.yeebase.com - Open Source, Web & TYPO3.)